Die Kosten unterscheiden sich je nach dem, ob Sie eine Psychotherapie oder eine systemische Beratung in Anspruch nehmen.
Psychotherapie:
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich psychotherapeutische Leistungen mit Privaten Krankenversicherungen/ Beihilfe abrechnen. Es besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Kosten für psychotherapeutische Leistungen als Selbstzahler:innen zu tragen. In beiden Fällen richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bundeswehrsoldat:innen, Mitglieder der Feuerwehr und (Bundes-) Polizist:innen haben die Möglichkeit, über ihre Heilfürsorge Psychotherapie auch in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, aber keinen Therapieplatz finden, gibt es auch die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren eine Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.
Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld mit Ihren Versicherern zu besprechen, ob eine volle oder anteilige Kostenerstattung erfolgen kann und wie sich das Antragsverfahren gestaltet. Bitte beachten Sie zudem, dass die erstatteten Sätze von den anfallenden Kosten abweichen können. Bei der Beantragung unterstütze ich Sie gern. Die Kostenübernahme für Online-Termine wird von privaten Krankenkassen in der Regel nicht anders behandelt als Termine vor Ort.
Systemische Beratung:
Welche Kosten für eine Behandlung auf Sie zukommen sehen Sie hier.
Bei Menschen mit geringem Einkommen, sowie Schüler:innen, Student:innen und Auszubildenden können verminderte Sätze gelten.
Die Sitzungen müssen privat bezahlt werden und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.